Ansprechpartner

Frau Konrad, Elisabeth

Bildungsgangkoordinatorin FOS 13, Koordinatorin (EOP)

Telefon+49 241 95881-0

MailKontakt aufnehmen

Frau Schweres, Christiane

Fachbereichsleiterin Berufliches Gymnasium

Telefon+49 241 95881-56

MailKontakt aufnehmen

Fachoberschule für Gestaltung (Klasse 13B)

Beschreibung

Die Klasse 13 der Fachoberschule für Gestaltung (FOS 13) ist ein einjähriger Bildungsgang für berufserfahrene Schülerinnen und Schüler. Er führt zur allgemeinen Hochschulreife bzw.
zur fachgebundenen Hochschulreife (bei Fehlen der zweiten Fremdsprache).

Inhalte und Ziele des Bildungsganges

Im Rahmen der Fachrichtung Gestaltung werden studien- und berufsbezogene Qualifikationen vermittelt.

Aufnahmevoraussetzung

Aufnahmevoraussetzungen sind eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und die Fachhochschulreife. Der Berufsabschluss soll in einem gestalterischen Beruf oder die Fachhochschulreife in der Fachrichtung Gestaltung erworben worden sein. An die Stelle der abgeschlossenen Berufsausbildung kann eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit treten.

Ebenso berechtigt der erfolgreiche Abschluss der Klasse 12 B in der Fachrichtung Gestaltung zum Besuch der Klasse 13.

Dauer der Ausbildung

Ein Jahr

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung gliedert sich in eine schriftliche Prüfung und unter bestimmten Voraussetzungen in eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung findet in den Fächern Gestaltungstechnik, Mathematik, Englisch und Deutsch statt. Mündliche Prüfungen (Wahlprüfungen) können in allen Fächern mit Ausnahme von Religionslehre und Sport durchgeführt werden. Nach Bekanntgabe der vorläufigen Abschlussnote kann der Prüfling bis zu zwei Fächer schriftlich benennen, in denen er mündlich geprüft werden möchte.

Rahmenstundentafel (FOS 13B – Fachrichtung Gestaltung)

Berufsbezogener LernbereichGestaltungstechnik

  • Gestaltung
  • Kunst/Kunstgeschichte
  • Mathematik
  • Physik oder Chemie
  • Wirtschaftslehre
  • Englisch

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch
  • Gesellschaftslehre mit Geschichte
  • Religionslehre
  • Sport

Differenzierungsbereich

  • Medien-Design
  • Spanisch (für Schülerinnen und Schüler, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife die zweite Fremdsprache fortsetzen wollen)

Abschluss

Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder der fachgebundenen Hochschulreife1 nachgewiesen. Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn die Abiturprüfung bestanden und die erforderlichen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache vorhanden sind. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der zweiten Fremdsprache wird erbracht durch

  • einen durchgängigen Unterricht von mindestens vier Jahren in der Sekundarstufe I oder
  • einen Unterricht in einem Bildungsgang des Berufskollegs im Umfang von 320 Stunden und mindestens der Abschlussnote „ausreichend“ oder
  • den Erwerb eines KMK-Fremdsprachenzertifikats der Stufe II (entspricht B1 des Referenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) oder
  • eine mindestens mit der Note „ausreichend“ bestandene Ergänzungsprüfung.

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt uneingeschränkt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen.

1 Nicht zu verwechseln mit der Fachhochschulreife (FHR), die zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt.

Werden keine Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen, wird die fachgebundene Hochschulreife zuerkannt. Diese berechtigt zum Studium an Fachhochschulen sowie zum Studium bestimmter Fächer an Universitäten in der Fachrichtung Gestaltung wie beispielsweise Design, Architektur, Innenarchitektur, Theaterwissenschaften und Medienwissenschaften.2 Ebenso berechtigt die fachgebundene Hochschulreife zum Studium für das Lehramt an Berufskollegs mit wenigstens einer beruflichen Fachrichtung in NRW3. Berufliche Fachrichtungen sind beispielsweise Druck- und Medientechnik, Farb-, Raum- und Oberflächentechnik sowie Mediendesign und Designtechnik.

2 Über die Gültigkeit der Fachbindung für diese Studiengänge entscheiden die Hochschulen.

3 Siehe Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom April 2016.

Werden die Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen und wird das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife vorgelegt, wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt.

Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für das Studium erteilen die Studiensekretariate und Studienberatungsstellen der Universitäten und Fachhochschulen.

Ausbildungsförderung

Schülerinnen und Schüler, die die FOS 13 besuchen, erhalten ein vom Einkommen der Eltern unabhängiges BAföG. Genauere Informationen erhalten Sie beim Amt für soziale Angelegenheiten der StädteRegion Aachen:
www.staedteregion-aachen.de/soziales

Zurück

Downloads

Hier können Sie sich den Infofolder – FOS Gestaltung _Klasse 13B online ansehen oder ausdrucken.
Für die Anmeldung verwenden Sie bitte das folgende Formular.